Kfz Gutachter

Es empfiehlt sich, den Unfallwagen durch einen Kfz-Sachverständigen bewerten zu lassen. Auto- Versicherungen benötigen zur Schadensregulierung ein Sachverständigen-Gutachten, welches im Detail das Schadensausmaß an Ihrem verunfallten Gebrauchtwagen beschreibt und im einzelnen eine Reparaturaufstellung, gegliedert in Materialkosten und Arbeitslohnkosten, sowie den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Kfz’s beinhaltet. Bei nicht selbstverschuldeten Unfällen haben Sie freie Gutachterwahl, das heißt, dass die Kosten hierfür die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Bei selbstverschuldeten Unfällen dürfen durch Regulierung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung nur die Gutachter der eigenen Versicherung kostenfrei in Anspruch genommen werden. Sie erstellen ebenfalls ein detailliertes Gutachten. Bedenken Sie, dass ein eigenmächtig eingeschalteter Sachverständiger in diesem Fall zu Ihren Lasten geht. Sprechen Sie alle Vorhaben diesbezüglich erst mit Ihrem Kraftfahrzeug-Versicherer ab. Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihres verunfallten Gebrauchtwagens, dann ist es wichtig, dass der Fahrzeugankauf durch eine professionelle Auto-Ankauf-Firma abgewickelt wird. Hierfür können Sie anhand des erstellten Gutachtens genau die Wertigkeit Ihres Auto’s entnehmen. Für die Abwicklung und Übernahme Ihres Fahrzeuges und der sofortigen Ausbezahlung des vereinbarten Kaufpreises in bar, steht Ihnen unser Ankauf-Team gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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