Autobesitzer müssen bei dem Verkauf ihres Gebrauchten Vorschäden durch einen Unfall angeben, denn nicht jeder möchte einen Unfallwagen kaufen. Jedoch muss hier unterschieden werden zwischen Bagatellschäden und einem echten Unfallwagen. Ersteres lässt sich durch den Austausch von Kleinteilen oder durch oberflächliche Behandlung der Karosserie leicht beheben und muss somit auch nicht unbedingt angegeben werden.
Was zählt zu den Bagatellschäden?
Um einen so genannten Bagatellschaden handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Radfahrer das parkende Auto gestreift hat und lediglich geringe Schäden am Lack entstanden sind, die sich leicht ausbessern lassen. Kleinere Beulen, die sich mittels der“ Smart-Repair-Methode“ in einer Fachwerkstatt ohne Probleme ausbügeln lassen, müssen ebenfalls nicht angegeben werden. Er kann von einem Unfallwagen nicht die Rede sein. Gleiches gilt für abgebrochene Außenspiegel oder kaputte Scheinwerfer. Diese Dinge stellen keinen Wertverlust dar und mindern nicht die Fahreigenschaften des Autos, denn derartige Ersatzteile lassen sich leicht austauschen.

Wann muss ein Auto als Unfallwagen deklariert werden?
Ein Unfallwagen liegt immer dann vor, wenn es sich um größere Schäden handelt, die sich nicht ohne Weiteres und ohne den Austausch größerer Autoteile beheben lassen. Beispiel: Ihr parkender Pkw wird in einer Straße von einem anderen Verkehrsteilnehmer angefahren. Dabei werden die selbst nicht in den Unfall verwickelt, die Tür Ihres Autos jedoch ist total verbeult und verzogen. Eine komplett neue Tür muss von der Reparaturwerkstatt eingebaut werden. Hier liegt ein Austausch von Karosserieteilen vor, die einem potentiellen Käufer unbedingt mitgeteilt werden müssen.
Es muss nicht immer ein Unfall seien, durch den das Fahrzeug derartig in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass es anschließend als Unfallwagen gilt. Auch Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder Dachlawinen können im ungünstigen Fall so große Schäden anrichten, dass größere Karosserieteile nicht mehr ausgebeult werden können, sondern komplett ersetzt werden müssen.
Vorsicht beim Autokauf: Unfallwagen sind nicht leicht erkennbar
Möchten Sie selbst einen Gebrauchtwagen kaufen, verlassen Sie sich nicht unbedingt auf die Ehrlichkeit des Verkäufers. Achten Sie bei der Besichtigung eines privaten Kfz unbedingt auf Unterschiede in der Lackierung, Farbreste auf Kunststoffteilen und kontrollieren Sie die Spaltmasse von Kotflügeln, Türen und Hauben. Gibt es hier Abweichungen, können Sie davon ausgehen, dass Sie es mit einem Unfallwagen zu tun haben, bei dem zumindest eine Wertminderung vorliegt.