Kundenstimmen

Nicht ohne KFZ Kaufvertrag

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, ist ein Kaufvertrag unerlässlich. Das gilt insbesondere für den Autoverkauf von/an privat – auch dann, wenn es sich um ein Geschäft unter Freunden oder in der Verwandtschaft handelt und Sie glauben, ein Kaufvertrag sei nicht nötig. Beim Geld endet bekanntlich die Freundschaft und da macht der Verkauf eines Gebrauchtwagens keine Ausnahme. Durch den Vertrag werden die Interessen beider Parteien schriftlich geregelt. Das gehört in den Kaufvertrag:

Neben den persönlichen Daten beider Vertragsparteien gehören relevante Fakten zum Fahrzeug in einen Kfz Kaufvertrag. Im Einzelnen sollten folgende Daten lückenlos eingetragen werden.:

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Vollständiger Adressangaben beider Parteien

Relevante Daten zum Fahrzeug wie Automarke, Autotyp, Fahrgestellnummer, Kraftfahrzeugbriefnummer, Hubraum, Kilowatt-Angabe, Leistung in KW, Anzahl der Halter laut Kfz Brief, Stand des Kilometerzählers sowie einer möglicherweise abweichenden Fahrleistung (diese könnte mit einem Austauschmotor zusammenhängen, in der Regel existieren hierüber Rechnungsnachweise bzw. Vermerke im Wartungsheft)

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